Straftaten, die ihren Ursprung im Wirtschaftsleben haben, geraten immer mehr in den Focus der Staatsanwaltschaften. Auch die Steuerfahndung oder Buß- und Strafsachenstellen der Finanzämter wie auch die Zollverwaltung verfolgen Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten mit immer größer werdendem Nachdruck.
Unternehmerisches Handeln kann nicht nur zu zivil- sondern auch strafrechtlicher Haftung führen. Sind Gesetzesverstöße mit Strafen bedroht, zahlt in der Regel nicht das Unternehmen; Geschäftsführer und Unternehmer werden vielmehr persönlich in die Haftung genommen. Zudem sind Unternehmensgeldbußen, Arrestierung von Unternehmensvermögen und der Verfall Maßnahmen, die ein Unternehmen nachhaltig gefährden können. Das Unternehmen wird handlungsunfähig oder auch mit vermögensrechtlichen Maßnahmen belegt, die ein mittelständisches Unternehmen nicht leisten kann.
Gegründet 2011 hat das Forum Wirtschaft- und Steuerstrafrecht e.V. zum Ziel, kompetente Fachkräfte aus allen Bereichen wirtschaftsberatender Berufe, insbesondere Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zusammen zu führen, um die Beratung von Unternehmen und deren Führungskräften durch fachübergreifende Zusam-menarbeit zu optimieren. In den Bereichen Präventivberatung (Selbstanzeigeberatung im Steuerrecht), Risk-Management, Aufbau von Compliance Strukturen (IKS Kontrollsysteme) und insbesondere Vermeidung strafrechtlicher Haftung von Führungs- und Aufsichtsorganen liegt unser Schwerpunkt.
Unseren Mitgliedern aber vor allem auch Beratern und unternehmerischen Führungskräften bieten wir interdisziplinäre Fortbildung im Bereich strafrechtlicher Prävention und Verteidigung. Gleichzeitig bildet das Forum Wirtschaft- und Steuerstrafrecht e.V. ein Kompetenznetzwerk aus spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Im Ernstfall heisst es keine Fehler zu begehen. Daher bietet das Forum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht über den Notruf immer einen kompetenten Ansprechpartner bei strafprozessualen Maßnahmen von Ermittlungsbehörden.
Über die Einrichtung eines Notrufs kann im „Ernstfall“ Hilfestellung geleistet werden.